Helpdesk für die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Das Helpdesk für die Anerkennung von Berufsqualifikationen, das durch die Richtlinie 2005/36/EG (Artikel 57-ter) eingerichtet wurde, ist in der Hauptabteilung Europapolitik angesiedelt.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über

Die Aufgaben des Helpdesk

  • Sie bietet Bürgern und Beratungsstellen in anderen Mitgliedstaaten nützliche Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zum Zwecke der Niederlassung oder der vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung eines Berufs sowie über die italienischen Rechtsvorschriften für Berufe und deren Ausübung.

    Das Assistance Centre bietet insbesondere Informationen zu den folgenden Punkten:
    - Die Behörde, bei der die Anerkennung der Berufsqualifikation für die ständige oder vorübergehende und gelegentliche Ausübung des Berufs in einem anderen Mitgliedstaat beantragt werden kann;
    - Das Verfahren für die Anerkennung der Qualifikation oder für die vorübergehende und gelegentliche Ausübung des Berufs;
    - Die Berufe, die einer vorherigen Überprüfung der beruflichen Qualifikation für die vorübergehende und gelegentliche Ausübung des Berufs unterliegen;
    - Wie man den Europäischen Berufsausweis beantragt und für welche Berufe;
    - Ob ein Beruf in Italien oder in einem anderen Mitgliedstaat reglementiert ist;
    - Die für Nicht-EU-Bürger geltenden Rechtsvorschriften.
  • Unterrichtung der Bürger in Zusammenarbeit mit dem Helpdesk des Herkunftsstaates, den zuständigen Behörden und dem Zentrale Anlaufstelle [EN], über alle anderen in den italienischen Rechtsvorschriften vorgesehenen Anforderungen für die Ausübung des Berufs nach Anerkennung der Berufsqualifikation oder für die vorübergehende und gelegentliche Ausübung des Berufs.

Der Helpdesk bietet auch Informationen in englischer Sprache.

Bitte beachten Sie, dass im Ausland erworbene Qualifikationen in Italien keinen rechtlichen Wert haben. Wenn die oben genannten Qualifikationen in unserem Land in verschiedenen Bereichen verwendet werden sollen (z. B. für den Zugang zu Auswahlprüfungen, die Einschreibung in Ausbildungskurse, die Registrierung in Jobbörsen, Stipendien und andere Leistungen), ist es daher erforderlich, ihre Anerkennung zu beantragen.

Für Informationen über die Anerkennung von in einem anderen Staat erworbenen Qualifikationen wenden Sie sich bitte an das Ministero dell'Istruzione (Bildungsministerium) [EN] oder das Ministero dell'Università e Ricerca (Ministerium für Universität und Forschung) für titol akademische Qualifikationen.

Für Informationen über die Anerkennung von in Italien erworbenen Qualifikationen in einem anderen Land wenden Sie sich bitte an das ENIC/NARIC-Netzwerk.

Wie Sie das Zentrum um Unterstützung bitten können

Verwenden Sie für alle Anträge auf Unterstützung ausschließlich das in allen Feldern ordnungsgemäß ausgefüllte Formular für Informationsanfragen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen [EN]. In dem Formular muss der Antragsteller angeben, ob er die Anerkennung des Niederlassungsrechts oder die Erteilung von Auskünften für die vorübergehende und gelegentliche Ausübung seines Berufs beantragen möchte.

Das Bewerbungsformular ist ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse zu senden: centroassistenzaqualifiche@affarieuropei.it

Der Helpdesk antwortet innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang des Formulars.

Wenn das Formular vervollständigt oder geklärt werden muss oder wenn der Antrag besonders komplex ist und eine weitere Prüfung erfordert, kann die Auskunftsstelle eine längere Frist beantragen und den Antragsteller innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Formulars über die neue Frist informieren.

Die Unterstützungszentren der Mitgliedstaaten für die Anerkennung von Berufsqualifikationen sind auf der Website der Europäischen Kommission aufgeführt.

,,Was könnten wir verbessern?” [EN] - Wie bewerten Sie den erbrachten Dienst?, Ihre Meinung ist wichtig!

Nach oben