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Institutioneller Rahmen

Der institutionelle Rahmen der EU umfasst: 

  • Europäische Kommission 
  • Rat der EU 
  • Europäisches Parlament 
  • Europäischer Rat 
  • Europäischer Gerichtshof 
  • Europäischer Rechnungshof 
  • Europäische Zentralbank 

Die drei erstgenannten Organe haben Entscheidungsbefugnis in Bezug auf Rechtsvorschriften und koordinieren ihr Handeln untereinander. In der Regel ist es Aufgabe der Kommission, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, während es Aufgabe des Parlaments und des Rats ist, diese umzusetzen. Es ist ebenfalls Aufgabe der Kommission, die korrekte Anwendung der Rechtsvorschriften seitens der Mitgliedstaaten zu kontrollieren. 

Die EU und ihre Rechtsvorschriften 

Sollten der Rat und das Parlament keine Einigung über Änderungen erzielen, wird versucht, über den Vermittlungsausschuss, auch " formeller Trilog" genannt, eine Lösung zu finden. Bei diesem Prozess ist auch die Europäische Kommission als Vermittler zwischen den beiden Organen eingebunden, um schneller eine Lösung zu erzielen. Der „informelle Trilog“ kann hingegen jederzeit während des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens stattfinden. Den in den Trilogen erzielten Vereinbarungen muss danach in dem formalen Verfahren der drei Organe zugestimmt werden. 

Weitere Einzelheiten zu den Trilogen finden sich in dem Dokument [link a .pdf] auf der Webseite des Europäischen Parlaments auf S. 21. 

Eine vierte Institution, der Europäische Rat, legt die allgemeine politische Ausrichtung und die Entwicklungsperspektiven der Union fest. Der Europäische Rat ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union oder dem Europarat zu verwechseln, der eine verschiedene Organisation ist.

Der Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäische Rechnungshof haben Kontroll  bzw gericthliche buchhalterische Funktionen. Das EU-System wird schließlich durch die europäische Zentralbank vervollständigt, die eine Schlüsselfunktion im Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik hat. 

Abgesehen von den genannten Institutionen besteht der organisatorische Rahmen der EU aus zahlreichen Organen und Organisationen mit Beratungs-, Finanz- und Aufsichtsfunktionen. Dazu gehören der Europäische Ausschuss der Regionen, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und die Europäischen Agenturen. 

Europäische Kommission 

Die Europäische Kommission ist die Institution, die die allgemeinen Interessen der Union in völliger Unabhängigkeit repräsentiert und schützt. 

Rat der Europäischen Union 

Der Rat der Europäischen Union ist das Organ, das die Regierungen der Mitgliedstaaten im Bereich des Entscheidungsprozesses der EU vertritt

Europäisches Parlament 

Das europäische Parlament ist die einzige Institution der EU, die direkt von den europäischen Bürgern gewählt wird. Es besteht aus Vertretern der EU-Bürger, die in einer direkten und allgemeinen Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. 

Europäischer Rat 

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Kommission. An der Arbeit nimmt auch der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik teil. 

Europäischer Gerichtshof 

Als Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union gewährleistet  der Gerichtshof die Achtung des Rechts und Anwendung der EU Verträge

Europäischer Rechnungshof 

Der Europäische Rechnungshof wacht über die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben des Haushalts der Europäischen Union und überprüft eine vernünftige Finanzverwaltung

Europäische Zentralbank 

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 durch den Vertrag über die Europäische Union gegründet, um im Rahmen des "Europäischen Systems der Zentralbanken" (ESZB), das die Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Union umfasst, tätig zu warden.

 

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der EU, die direkt von den Bürgern Europas gewählt wird und trägt dazu bei, die demokratische Legitimität des EU-Rechts zu garantieren. Es besteht aus Vertretern der EU-Bürger, die in einer direkten und allgemeinen Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Die Rolle der europäischen Abgeordneten besteht darin, den demokratischen Betrieb der EU-Institutionen zu gewährleisten und die Interessen der Bürger im europäischen Gesetzgebungsprozess zu vertreten.

Europäischer Rat

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Kommission. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt ebenfalls an den Arbeiten des Ausschusses teil.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist das Organ, das die Regierungen der Mitgliedsstaaten repräsentiert, und setzt sich je nach zu behandelndem Thema, aus denen für jeden Mitgliedsstaat zuständigen Ministern zusammen. Beispielsweise bilden die Landwirtschaftsminister den Rat, der Beschlüsse in Bezug auf die Agrarpolitik der EU fasst.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist die Institution, die die allgemeinen Interessen der Union in völliger Unabhängigkeit repräsentiert und schützt.

Gerichtshof der Europäischen Union

Als Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union wacht der Gerichtshof über die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts.

Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 durch den Vertrag über die Europäische Union gegründet, um im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), das die Zentralbanken aller Mitgliedstaaten der Union umfasst, tätig zu werden.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof wacht über die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung aller Einnahmen und Ausgaben des Haushalts der Europäischen Union und stellt eine vernünftige Finanzverwaltung sicher.

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