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Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist das Organ, das die Regierungen der Mitgliedsstaaten repräsentiert, und setzt sich je nach zu behandelndem Thema, aus denen für jeden Mitgliedsstaat zuständigen Ministern zusammen. Beispielsweise bilden die Landwirtschaftsminister den Rat, der Beschlüsse in Bezug auf die Agrarpolitik der EU fasst. 

Der Vorsitz des Rats wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedsstaaten gemäß einer vom Rat selbst festgelegten Reihenfolge, mit Ausnahme des Rats für Auswärtige Angelegenheiten, bei dem der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat. Der Sitz befindet sich in Brüssel. 

Im Einzelnen gibt es folgende Ratskompositionen: 

  • Rat für Allgemeine Angelegenheiten 
  • Rat für Auswärtige Angelegenheiten 
  • Rat für Wirtschaft und Finanzen 
  • Rat für Justiz und Inneres 
  • Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz 
  • Rat für Wettbewerbsfähigkeit 
  • Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie 
  • Rat für Landwirtschaft und Fischerei  
  • Rat für Umwelt 
  • Rat für Bildung, Jugend, Kultur und Sport 

Der Rat hat sechs Hauptaufgaben: 

  • Er teilt sich mit dem Europäischen Parlament die Gesetzgebungsbefugnis; 
  • er koordiniert die allgemeine Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten; 
  • er schließt internationale Abkommen zwischen der Union und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen; 
  • er legt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den Haushalt der Europäischen Union fest; 
  • er definiert die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates; 
  • er koordinierte Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden und den nationalen Polizeikräften in Strafsachen. 
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