Zuständigkeiten

Italien nimmt an den Aktivitäten der Europäischen Union zusammen mit allen wichtigen Institutionen der Italienischen Republik im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten teil: die Regierung, das Parlament, die Regionen und die autonomen Provinzen. Die gesamte Regierung ist an diesen Aktivitäten beteiligt, vom Vorsitzenden des Ministerrats (Ministerpräsident) bis hin zu den einzelnen Ministern, die auf ihre jeweiligen Ressorts zurückgreifen.

Die Abteilung unterstützt den Präsidenten des Ministerrats oder die von ihm beauftragte politische Autorität bei der Verwaltung der Beziehungen zu den europäischen Institutionen.

Die Organisation der Abteilung wird durch das am 25. Mai 2016 erlassene Organisationsdekret geregelt und gewährleistet u.a:

  • Koordinierung in den Phasen der Entstehung der europäischen Gesetzgebung und ihrer Umsetzung in italienisches Recht (Arbeitstabellen, europäisches Recht, europäisches Delegationsrecht)
  • Koordinierung in Fragen des Binnenmarktes, wie freier Personen-, Dienstleistungs- und Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit, öffentliches Auftragswesen, geistiges Eigentum, staatliche Beihilfen
  • Arbeitsweise des Interministeriellen Ausschusses für europäische Angelegenheiten (CIAE)
  • Information des Parlaments, insbesondere der Jahresbericht über die Beteiligung Italiens an der EU
  • Vorbeugung von europäischen Rechtsstreitigkeiten
  • Kommunikation und Information über die EU, insbesondere über den Zugang zu Politiken, Programmen, Möglichkeiten und Rechten.

Darüber hinaus unterstützt die Abteilung mit dem nationalen SOLVIT-Stelle Bürger und Unternehmen, die über eine fehlerhafte Anwendung des europäischen Rechts durch die öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten berichten; mit dem

Unterstützungszentrum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen informiert und unterstützt die Abteilung Bürger über die Anerkennung von Berufsqualifikationen oder die freie Erbringung von Dienstleistungen in der EU.

Schließlich koordiniert und fördert die Abteilung als nationaler Koordinator des Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) die Verwaltungszusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der zuständigen Behörden in Binnenmarktangelegenheiten.

Die Abteilung führt ihre Aktivitäten gemeinsam mit italienischen und europäischen Institutionen durch, insbesondere mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit (MAECI) – Generaldirektion für die Europäische Union und der Ständigen  Vertretung Italiens bei der Europäischen Union. Letztere fungiert als ,,Botschaft Italiens bei der EU’’ und stellt sicher, dass die Politik und die Interessen des Landes auf Unionsebene so effektiv wie möglich verfolgt werden.

In Brüssel stellt die Abteilung die Teilnahme der italienischen Regierung am Rat der Europäischen Union in den Formationen ,,Allgemeine Angelegenheiten’’ und ,,Wettbewerbsfähigkeit’’ sicher und nimmt mit ihren Beamten an den Arbeitsgruppen des Rates teil. Im Rat der EU treffen sich die nationalen Minister in regelmäßigen Abständen, um Gesetze zu verabschieden und die Politik der Union zu koordinieren. Vertreter der italienischen Regierung nehmen regelmäßig an den Ratssitzungen teil, je nach Politikbereich.

Darüber hinaus unterhält das Ministerium Kontakte zur Europäischen Kommission und zum Europäischen Parlament über deren Büros in Italien: die Ständige Vertretung der Europäischen Kommission in Italien und das Informations- und Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments.

Die Rolle der Abteilung im Rahmen der italienischen Beteiligung am europäischen Integrationsprozess wird durch das Gesetz Nr. 234 vom 24. Dezember 2012 geregelt.

 

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