Die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union

Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union wird von einem Mitgliedstaat wahrgenommen, der die Sitzungen leitet und die Kontinuität der Arbeit der EU sicherstellt. Die EU-Länder teilen sich diese Arbeit nach dem Rotationsprinzip. Der Turnus begann 1952, als die Bundesrepublik Deutschland von September bis Dezember den Vorsitz innehatte. Die Präsidentschaft wechselte ab 1958 alle sechs Monate.

Mit der Erweiterung der EU arbeiten die Mitgliedstaaten, die den Ratsvorsitz innehaben, in Dreiergruppen, den so genannten "Trios", eng zusammen. Dieses System wurde mit dem Vertrag von Lissabon im Jahr 2009 eingeführt. Das "Trio" setzt langfristige Ziele und legt ein gemeinsames Programm für einen Zeitraum von achtzehn Monaten fest, auf dessen Grundlage jedes der drei Länder sein eigenes Sechsmonatsprogramm durchführt.

Rotierende Präsidentschaften

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