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Binnenmarkt

Der Binnenmarkt der Europäischen Union ist ein Binnenmarkt, in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen frei bewegen können. EU-Bürger können in jedem EU-Land studieren, leben, einkaufen und arbeiten. 

Seit seiner Gründung im Jahr 1993 hat sich der Binnenmarkt zunehmend dem Wettbewerb geöffnet, wodurch neue Arbeitsplätze geschaffen und zahlreiche Handelshemmnisse abgebaut werden konnten. 

Es wurden bereits viele Ergebnisse erreicht: Die Kosten für Telefonate in Europa sind im Vergleich zu vor zehn Jahren drastisch gesunken, die Flugpreise sind deutlich gesunken und viele neue Strecken wurden eröffnet, und Haushalte und Unternehmen können ihren Strom- und Gasversorger frei wählen. 

Die europäischen Unternehmen konnten ihre Tätigkeit dank der wirtschaftlichen Möglichkeiten, die ein Markt mit 500 Millionen Verbrauchern bietet, ausweiten. 

Es gilt noch eine Reihe von Hindernissen zu überwinden, wie die Uneinheitlichkeit der nationalen Steuersysteme, der noch nicht in Gang gekommene elektronische Handel zwischen den EU-Ländern, der hinter dem Warensektor zurückbleibende Dienstleistungssektor und die Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die vereinfacht werden müssen. 

Die Direktion für europäische Angelegenheiten befasst sich mit Fragen des freien Personen- und Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt und dessen Umsetzung in Italien und ist insbesondere für die reglementierten Berufe im Binnenmarkt, das geistige und gewerbliche Eigentum und den Datenschutz sowie die Tätigkeit der italienischen SOLVIT-Stelle zuständig. 

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