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Parlamentarischer Informationsdienst und EU-Gerichtshof

Leiter: Daria Provvidenza Petralia
tel.: 06 6779.5819 
e-mail: d.petralia@governo.it


AUFGABEN DES DIENSTES

Der Parlamentarische Informationsdienst und der EU-Gerichtshof sind dem Direktor unmittelbar unterstellt.

Der Dienst (Art. 8 des Organisationserlasses vom 25. Mai 2016):

  • unternimmt in Zusammenarbeit mit der Generalstaatsanwaltschaft die erforderlichen Schritte, um sicherzustellen, dass sich die öffentlichen Verwaltungen konsequent und rechtzeitig an die Rechtsakte der Europäischen Union anpassen, sowie dass Rechtsstreitigkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof vermieden werden, und um zu gewährleisten, dass nationale Standpunkte während eines Rechtsstreits angemessen vertreten werden, und dass Urteilen des Gerichtshofs unverzüglich Folge geleistet wird;

  • überwacht im Einvernehmen mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit und der Generalstaatsanwaltschaft die italienischen Rechtsstreitigkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof und prüft die Möglichkeit, Klagen einzureichen oder in ein bei ihm anhängiges Verfahren zum Schutz von Fragen von wesentlichem nationalen Interesse einzugreifen;

  • Analysiert in Zusammenarbeit mit den Dienststellen, die direkt mit den für europäische Angelegenheiten zuständigen politischen Behörde zusammenarbeiten, die legislative Tätigkeit des Parlaments, insbesondere im Hinblick auf Fragen von europäischer Bedeutung;

  • koordiniert gemeinsam mit den Dienststellen der Direktion die Erstellung regelmäßiger Berichte, die dem Parlament und anderen institutionellen Gremien gemäß den geltenden Rechtsvorschriften über Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Direktion fallen, zu übermitteln sind;

  • verfasst die Stellungnahmen, die im Namen der Direktion im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) abzugeben sind;

  • Veranlasst die Maßnahmen, die für die Übermittlung der Rechtsakte der Europäischen Union und die damit verbundenen qualifizierten Informationen an das Parlament, die Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen und die Konferenz der Präsidenten der gesetzgebenden Versammlungen der Regionen und autonomen Provinzen erforderlich sind;

  • übermittelt die Rechtsakte der Europäischen Union an die Konferenz für staatliche, städtische und lokale Selbstverwaltung (Conferenza Stato-città e autonomie locali) sowie an den Nationalen Wirtschafts- und Arbeitsrat (Consiglio nazionale dell'economia e del lavoro, kurz CNEL).
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