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Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der EU, die direkt von den Bürgern Europas gewählt wird und trägt dazu bei, die demokratische Legitimität des EU-Rechts zu garantieren. Es besteht aus Vertretern der EU-Bürger, die in einer direkten und allgemeinen Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden. Die Rolle der europäischen Abgeordneten besteht darin, den demokratischen Betrieb der EU-Institutionen zu gewährleisten und die Interessen der Bürger im europäischen Gesetzgebungsprozess zu vertreten. 

Alle EU-Bürger besitzen ein Wahlrecht und haben das Recht auf eine Kandidatur in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind. 

Das Parlament hat drei Hauptfunktionen: 

  • Es teilt sich mit dem Rat der Europäischen Union die Gesetzgebungsbefugnis; 
  • es übt die demokratische Kontrolle über alle Institutionen, Organe und Organisationen der EU und insbesondere über die Kommission aus, da es befugt ist, die Ernennung der EU-Kommissare anzunehmen oder abzulehnen und der gesamten Kommission das Misstrauen auszusprechen; 
  • es hat zusammen mit dem Rat der Europäischen Union die Haushaltsbefugnis der EU und kann daher Änderungen der Ausgaben der EU entscheiden. 

Das Europäische Parlament umfasst 705 Abgeordnete , wovon 76 Italiener sind, und vertritt insgesamt ca. 500 Millionen Menschen. 

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind in 7 gesamteuropäische politische Fraktionen aufgeteilt. Sie sind daher nicht nach nationaler Zugehörigkeit unterteilt. 

Die monatlichen Plenarsitzungen, an denen alle Mitglieder teilnehmen, finden in Straßburg, dem offiziellen Parlamentssitz, statt. Die  außerordentliche Plenarsitzungen finden in Brüssel statt. Die Verwaltung befindet sich in Luxemburg. 

Der derzeitige Präsident des Europäischen Parlaments ist Roberta Metsola

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