Allgemeine Richtlinie für das Verwaltungshandeln und die Verwaltung der Ämter des Departements

Die allgemeine Richtlinie für das Verwaltungshandeln und die Verwaltung der Ämter des Ministeriums für europäische Politik legt strategische Planungsrichtlinien in Übereinstimmung mit den Prioritäten der Regierung fest und überträgt diese Prioritäten in strategische Referenzziele für die Verwaltung, die sowohl die erwarteten Ergebnisse als auch die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung festlegen.

Diese Ziele werden so festgelegt, dass ein effizientes, effektives und kostenwirksames Funktionieren des Ministeriums gewährleistet ist, d.h. ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, eine sinnvolle Nutzung der finanziellen Ressourcen und ein optimaler Einsatz der Humanressourcen.

Die Richtlinie umfasst:

  • Die vorrangigen programmatischen Leitlinien, die dem Regierungshandeln zugrunde liegen;
  • die strategischen Referenzbereiche, die den von den Ämtern des Ministeriums und der Task Force für EU-Vertragsverletzungsverfahren verfolgten Hauptzielen zugrunde liegen;
  • Die von den Ämtern des Ministeriums und der Task Force für EU-Vertragsverletzungsverfahren verfolgten Hauptziele. Diese programmierten Ziele, die durch spezifische Erklärungsblätter der Ämter und der erwähnten Task Force veranschaulicht werden, sind der Richtlinie beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil derselben;
  • Die Ergebnisse überwacht und bewertet warden.

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