Das europäische Delegationsgesetz

Das europäische Delegationsgesetz ist zusammen mit dem Europagesetz eines der beiden Instrumente zur Anpassung an die Rechtsordnung der Europäischen Union, das durch das Gesetz vom 24. Dezember 2012, Nr. 234, eingeführt wurde. Es hat eine organische Reform der Vorschriften betreffend die Teilnahme Italiens an der Konzeption und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und -Politiken bewirkt.

Das europäische Delegationsgesetz im Sinne von Artikel 30 des Gesetzes Nr. 234 aus dem Jahr 2012 enthält die für die Umsetzung von Richtlinien und anderen Rechtsakten der Europäischen Union in italienisches Recht erforderlichen Bestimmungen zur Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen.

Der Entwurf eines Delegationsgesetzes mit Angabe des Bezugsjahres muss von der Regierung bis zum 28. Februar eines jeden Jahres vorgelegt werden.

Es sieht ferner die Möglichkeit vor, dass ein zweiter Entwurf eines europäischen Delegationsgesetzes („zweites Halbjahr“) erforderlichenfalls bis zum 31. Juli eines jeden Jahres angenommen wird, sowie die Möglichkeit, dass die Regierung in Fällen von besonderer politischer, wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung konkrete Gesetzesentwürfe zur Umsetzung einzelner Rechtsakte der Europäischen Union annimmt.

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