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Direktor

 

Consigliere Marco Canaparo

Telefon +39 06.6779.5358
Fax +39 06.6779.5394
E-Mail: segreteriadpe@governo.it


AUFGABEN DES DIREKTORS

Der Direktor, der gemäß den Artikeln 18, 21 und 28 des Gesetzes Nr. 400 vom 23. August 1988 idgF ernannt wird, ist für die Organisation und Arbeitsweise der Direktion sowie für die Tätigkeiten und Ergebnisse im Zusammenhang mit den von der beauftragten politischen Behörde festgelegten strategischen Zielen verantwortlich. Er legt die operativen Ziele der allgemeinen Richtlinie für die Verwaltungstätigkeit und Leitung fest und setzt die Vorgaben für das System zur Beurteilung der Leitung fest.

Der Direktor ist für die Beziehungen zum Generalsekretär und den anderen Direktionen und Dienststellen des Präsidiums des Ministerrates zuständig und nimmt an Beratungs- und Koordinierungssitzungen mit dem Generalsekretär teil.

Die stellvertretenden Funktionen bei Abwesenheit oder Verhinderung des Direktors werden von der beauftragten politischen Behörde dem Koordinator einer der Dienststellen der Direktion zugewiesen. In Ermangelung einer solchen Zuweisung werden die Funktionen vom dienstältesten Koordinator der Direktion in dieser Qualifikation wahrgenommen.

Gibt es keinen Leiter einer der Dienstellen der Direktion, wird die Leitung der Dienststelle vorübergehend vom Direktor übernommen.

Der Direktor kümmert sich um die Organisation der Direktion und koordiniert Aktivitäten allgemeiner Art und solche, die für das Funktionieren der Direktion von Bedeutung sind. Er gewährleistest die korrekte und effiziente Verbindung zwischen den Dienststellen der Direktion und denen der direkten Zusammenarbeit mit der beauftragten politischen Behörde.

Der Direktor ist verantwortlich für die Führung und Organisation des Personals jenes Teils der Direktion, der in seine Zuständigkeit fällt. Als Träger der zentralen Verantwortung der Direktion, übernimmt er die Mittelbindung und Zahlungen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Er kann den Koordinatoren der Dienststellen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Befugnis zur Unterzeichnung von Mittelbindungen und damit zusammenhängenden Zahlungen übertragen. Er ist verantwortlich für die gesamte administrative und buchhalterische Verwaltung aller Finanzmittel, einschließlich derjenigen, die die der Direktion zugewiesenen europäischen Mittel betreffen.

Der Parlamentarische Informationsdienst und der EU-Gerichtshof, die direkt dem Direktor unterstellt sind, werden von einem Koordinator geleitet, der die Aufgabe hat, eine Funktion auf nicht-generaldirektionaler Ebene gemäß Art. 7 wahrzunehmen.

Ein spezielles Sekretariat mit technischen und weiteren Aufgaben, das sich aus nicht geschäftsführendem Personal zusammensetzt, ist ebenfalls direkt dem Direktor unterstellt.

(Erfahren Sie mehr über die Aufgaben des Direktors in Art. 3 des Organisationserlasses 25. Mai 2016)

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