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Jahrbuch der Vorabentscheidungsersuchen

Im Rahmen der Überwachung der aktuellsten und wichtigsten Fragen, die dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt werden, gibt die Abteilung für Europapolitik (Dienststelle Informationen über das Parlament und den Gerichtshof der Europäischen Union) jährlich eine Sammlung von Vorabentscheidungsersuchen heraus, die gemeinsam mit den zuständigen öffentlichen Verwaltungen und der Avvocatura Generale dello Stato (der staatliche Rechtsberatungsdienst) geprüft werden.

Die Sammlung enthält alle Vorabentscheidungsersuchen (nach ,,Gegenstand’’ oder ,,Makrobereich’’ geordnet), zu denen auf Ersuchen der zuständigen öffentlichen Verwaltungen eingehende Untersuchungen durchgeführt wurden, um die den nationalen Interessen am besten entsprechenden Verfahrensstandpunkte festzulegen.

Die Vorabentscheidungsersuchen sind in spezielle thematische Abschnitte gegliedert, wobei jeder Abschnitt eine kurze Einleitung enthält, die einen Überblick über die Liste der Rechtssachen geben und die Konsultation erleichtern soll. In jeder Liste sind die Vorabentscheidungsersuchen durch eingetragene Identifikationsnummern gekennzeichnet, wobei italienische Vorabentscheidungsersuchen gegenüber ausländischen Vorabentscheidungsersuchen hervorgehoben werden und für letztere jeweils das vorlegende Land angegeben wird. Zu jeder Vorabentscheidungsfrage wird eine Zusammenfassung des Falles und der von den vorlegenden Gerichten aufgeworfenen Fragen sowie das vom Gerichtshof der Europäischen Union veröffentlichte mögliche Urteil über einen Link auf der Website Curia bereitgestellt.

Die hier veröffentlichten Sammlungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ermöglichen eine vergleichende Analyse der statistischen Daten, die auf der speziellen Webseite und in dem Dokument grafisch dargestellt sind.

Die Listen werden mit den bis zum 15. Juli 2022 veröffentlichten Urteilen aktualisiert.

Diese Tätigkeit ist Teil der vertieften Studien, die in Zusammenarbeit mit dem Amt für Studien, Dokumentation und Fortbildung im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab Dezember 2019 zu Vorabentscheidungsersuchen durchgeführt werden.

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