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Verletzungsverfahren

Wird davon ausgegangen, dass ein Mitgliedsstaat eine Verpflichtung aus dem Unionsrecht nicht erfüllt hat, leitet die Kommission ein Verletzungsverfahren ein. Der Verstoß kann insbesondere darin bestehen, dass eine europäische Vorschrift nicht umgesetzt oder eine mit ihr unvereinbare nationale Verwaltungsvorschrift oder -praxis eingeführt wird. 

Der Stand der Verletzungsverfahren und ganz allgemein der Rechtsstreitigkeiten, die Italien betreffen, ist seit einigen Jahren besonders gravierend, wenngleich sich die Situation in jüngster Zeit erheblich verbessert hat. Der Minister für europäische Angelegenheiten war der Ansicht, dass der Frage der Verletzungsverfahren höchste Priorität einzuräumen ist. Zu diesem Zweck wurde innerhalb der Direktion (bis zum 1. Juni 2018) eine spezielle  Missionsstruktur eingerichtet, die das Entstehen europäischer Rechtsstreitigkeiten verhindern und die Koordinierung der Aktivitäten zur Lösung von Verletzungsverfahren verstärken soll. 

Die Europäische Kommission sorgt als „Hüterin“ der Verträge dafür, dass die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen aus den Verträgen nachkommen. Das Verletzungsverfahren ist ein unverzichtbares Instrument zur Gewährleistung der Einhaltung und der Wirksamkeit des Unionsrechts. 

 

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