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Information des Parlaments

Die Direktion für europäische Angelegenheiten informiert das italienische Parlament ständig, indem sie alle  Entwürfe von Rechtsakten der Europäischen Union, die zu ihrer Formulierung und ihren Änderungen vorgesehenen Rechtsakte sowie die Konsultationsdokumente wie Grünbücher, Weißbücher und Mitteilungen übermittelt und auswählt. Diese im Gesetz 234/2012 vorgesehene Tätigkeit wird mithilfe interner Datenbanken ausgeübt, die die Dokumentation aus der vertraulichen Datenbank des Rates der EU, dem Portal der Delegierten beziehen und findet zweimal pro Woche (dienstags und donnerstags) statt. 

Die Direktion ist auch zuständig für die Erstellung von Berichten zur Verbesserung des Dialogs zwischen der Regierung und dem Parlament selbst, für eine systematischere und wirksamere Beteiligung des Landes an der Politik der Europäischen Union und, im Falle des vierteljährlichen Berichts über Verletzungen, für institutionelle Informationen über den Fortgang von vorprozessualen und prozessualen Rechtsstreitigkeiten sowie von förmlichen Prüfverfahren Italiens mit der Europäischen Union. 

Die Entwürfe von Rechtsakten der Europäischen Union werden insbesondere dem Parlament, der Konferenz der Regionen und Autonomen Provinzen und der Konferenz der Präsidenten der gesetzgebenden Versammlungen der Regionen und Autonomen Provinzen und der Konferenz Staat-Stadt übermittelt und aus der Datenbank des Rats der EU, dem Portal der Delegierten durch sorgfältige Auswahl der Dokumente zwischen „legislativen Akten“ und „nicht legislativen Rechtsakten“, wie sie in Art.  6 des Gesetzes 234/2012 genannt werden, entnommen. 

Die Direktion sieht auch Anträge auf Berichte über Entwürfe von Gesetzgebungsakten vor, die den betreffenden Verwaltungen übermittelt werden, und bei nicht legislativen Rechtsakten Anträge auf Stellungnahme im Rahmen eines Konsultationsverfahrens. Diese Berichte werden anschließend an die Kammern weitergeleitet, um die Anordnungen des Parlaments an die Regierung festzulegen. Die von den Kammern an die Direktion für europäische Angelegenheiten übermittelten Anordnungen werden den Verwaltungen zu weiteren Verfolgung übermittelt (Artikel 6 und 7 des Gesetzes 234 von 2012). 

Diese komplexe Tätigkeit wird sowohl für die interinstitutionelle Koordinierung als auch für die Beiträge zum jährlichen zusammenfassenden Bewertungsbericht mithilfe interner Datenbanken ständig überwacht. 

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