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SOLVIT, Probleme bei der Erteilung der ,,Betriebsgenehmigung’’ für ein luxemburgisches Symphonieorchester

3 Juni 2022

Ein luxemburgisches Symphonieorchester, das sich auf einer Tournee in Italien befand, lief Gefahr, sein Konzertprogramm absagen zu müssen, weil die nationalen Behörden in Bezug auf die ,,Betriebsgenehmigung’’ unterschiedliche Ansätze verfolgten. Dank der Intervention von SOLVIT (sowohl der italienischen als auch der luxemburgischen Stelle) konnten die Probleme jedoch überwunden werden, und die Aufführungen fanden wie geplant statt.

Aber fangen wir von vorne an. Luxembourg Philharmonia ist ein Amateursinfonieorchester und eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Luxemburg. Das Orchester hatte vier Konzerte geplant, die zwischen dem 4. und 9. April 2022 in den Theatern von Modena, Cremona, Alba und im Mailänder Konservatorium stattfinden sollten. Der Veranstalter, das Teatro Comunale in Modena, forderte jeden Musiker des Orchesters auf, das so genannte A1 Bescheinigung vorzulegen, das erforderlich ist, um die ,,Betriebsgenehmigung’’ von ENPALS zu erhalten.

Was ist die A1 Bescheinigung ?

 Die A1 Bescheinigung bescheinigt, dass der Arbeitnehmer – auch ,,entsandter Arbeitnehmer’’ genannt – in dem EU-Land, in dem das entsendende Unternehmen seinen Sitz hat, oder in dem Land, in dem die selbständige Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, sozialversichert ist. Ein Selbständiger, der sich in ein anderes EU-Land begibt, um dort eine ähnliche Tätigkeit wie im Herkunftsland auszuüben, muss ebenfalls vor der Abreise eine A1 Bescheinigung beantragen. Die zuständige Behörde in Luxemburg, an die sich die Musiker wandten, lehnte die Ausstellung des Formulars mit der Begründung ab, dass die Musiker selbst keine Berufstätigen, sondern Amateurmitglieder einer gemeinnützigen Organisation seien. Die Luxembourg Philharmonia besteht in der Tat aus Musikern, die für ihre künstlerischen Leistungen nicht bezahlt werden. In Ermangelung die A1 Bescheinigung können die italienischen Behörden die ,,Betriebsgenehmigung’' jedoch nicht erteilen. Ein großes Problem, das zur Absage von Konzerten zu führen droht, für die bereits zahlreiche Karten verkauft worden waren.

Die ,,Betriebserlaubnis’’

Es handelt sich dabei um das Dokument, das den im Bereich der darstellenden Künste Tätigen die Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet und von Unternehmen und Organisationen beantragt werden muss, die eine technisch-künstlerische Tätigkeit im Bereich der Unterhaltung ausüben. Ohne das Formular A1 kann die Lizenz nicht ausgestellt werden. Die Verordnungen sehen jedoch bestimmte Ausnahmen vor: Die Bescheinigung ist nicht erforderlich für die Durchführung von Veranstaltungen durch Amateure oder Amateurgruppen. Und auch wenn Einnahmen aus dem Kartenverkauf zu erwarten sind, ist die Bescheinigung für Amateure und Amateurgruppen nicht erforderlich, wenn die Einnahmen z. B. für vereinsbezogene Zwecke verwendet werden.

Dank der Vermittlung durch die italienische SOLVIT-Stelle beschloss ENPALS, die ,,Betriebsgenehmigung’’ kostenlos zu erteilen, so dass das Philharmonia-Orchester Luxemburg seine Tournee regelmäßig durchführen konnte.

Der Fall wurde bei einem kürzlich abgehaltenen Workshop der nationalen SOLVIT-Zentren in die Liste der ,,Erfolgsgeschichten’’ aufgenommen und auch bei einer Veranstaltung zum 20-jährigen Bestehen von SOLVIT am 2. Juni in Luxemburg erwähnt (der Bericht über den Fall ist bei Minute 51:30 zu sehen).

Dank der Vermittlung durch die italienische SOLVIT-Stelle beschloss ENPALS, die ,,Betriebsgenehmigung’’ kostenlos zu erteilen, so dass das Philharmonia-Orchester Luxemburg seine Tournee regelmäßig durchführen konnte.

Der Fall wurde bei einem kürzlich abgehaltenen Workshop der nationalen SOLVIT-Zentren in die Liste der ,,Erfolgsgeschichten’’ aufgenommen und auch bei einer Veranstaltung zum 20-jährigen Bestehen von SOLVIT am 2. Juni in Luxemburg erwähnt (der Bericht über den Fall ist bei Minute 51:30 zu sehen).  

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