Europäisches Gesetz 2019-2020

17 Januar 2022

Das Gesetz Nr. 238 vom 23. Dezember 2021 (Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft Italiens in der Europäischen Union ergeben – Europäisches Gesetz 2019-2020) wurde am 21. Dezember 2021 von der Abgeordnetenkammer endgültig verabschiedet und im italienischen Amtsblatt Nr. 12 vom 17. Januar 2022 veröffentlicht.

Der vom Ministerrat am 29. Juli 2020 verabschiedete Gesetzesentwurfe wurde nach der ersten Lesung in der Abgeordnetenkammer am 1. April 2021 und der anschließenden Lesung im Senat am 3. November 2021 endgültig abgelehnt.

Der Text besteht aus 48 Artikeln, die bestehende Bestimmungen des nationalen Rechts ändern oder ergänzen, um deren Inhalt an das europäische Recht anzupassen.
Er enthält Bestimmungen heterogener Art, die in folgende Bereiche eingreifen: freier Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr; Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; Steuern Zölle und Angleichung der Rechtsvorschriften; Wirtschaft und Währung; Gesundheit; Verbraucherschutz; Energie sowie weitere Bestimmungen.

Zusammengefasst hat dieser Gesetzentwurf folgende Ziele:

1. Erleichterung des Abschlusses von 17 Vertragsverletzungsverfahren, 4 Vorverfahren und 1 Pilotverfahren

2. Umsetzung von 12 europäischen Verordnungen

3. Gewährleistung der ordnungsgemä ßen Umsetzung der bereits in nationales Recht umgesetzten Richtlinien und Umsetzung von 2 Richtlinien

4. Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung des Vorabentscheidungsurteils des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen C-297/17, C-318/17 und C-319/17, die die Unzulässigkeit von Anträgen auf internationalen Schutz betreffen;

5. Umsetzung der Berichtigung der Richtlinie 2012/112/EU über die Etikettierung von Fruchtsäften und bestimmten gleichartigen Erzeugnissen für den menschlichen Verzehr

Europäisches Gesetz
Nach oben