Vertragsverletzungen, die EU-Kommission beschließt die Einstellung von sieben Verfahren

9 Februar 2022

Die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ist auf 103 gesunken, nachdem die Europäische Kommission am 9. Februar 2022 beschlossen hat, sieben Vertragsverletzungsverfahren einzustellen.

Sechs Fälle betreffen EU-Richtlinien, die noch nicht in italienisches Recht umgesetzt worden waren. Zu den von der Kommission eingestellten Richtlinien gehören Vorschriften über die Ausübung des Urheberrechts, die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors sowie die Ausnahmeregelung für die Verwendung bestimmter Bleiverbindungen und sechswertigen Chroms in elektrischen und elektronischen Zündern von Sprengstoffen für gewerbliche zivile Zwecke. Ein Fall betraf die nicht ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinie zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft.

Die Umwelt ist nach wie vor der Bereich mit den meisten Verstößen (19% der Gesamtzahl). Es folgen die Bereiche Wirtschaft und Finanzen (15 Fälle) sowie Verkehr und Justiz (9).

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